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   BGH, 31.03.2005 - VII ZR 134/04   

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https://dejure.org/2005,12905
BGH, 31.03.2005 - VII ZR 134/04 (https://dejure.org/2005,12905)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2005 - VII ZR 134/04 (https://dejure.org/2005,12905)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2005 - VII ZR 134/04 (https://dejure.org/2005,12905)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann nachträglich eine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen werden? (IBR 2005, 376)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - 24 U 179/12

    Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich der Erstattung von Steuerbeträgen

    Der BGH erkennt in ständiger Rechtssprechung die Zweigleisigkeit zwischen dem Güterrecht und der Geltendmachung schuldrechtlicher Ansprüche an (BGH v. 12.11.2008, VII ZR 134/04, juris, Rn. 10; v. 31.05.2006, XII ZR 111/03, juris, Rn. 10).

    In einem solchen Fall billigt der BGH dem Schuldner eine Einwendung zu, soweit dieser durch die nachträgliche Geltendmachung der Forderung im Ergebnis einer - evident unbilligen - doppelten Inanspruchnahme ausgesetzt wäre (BGH v. 12.11.2008, VII ZR 134/04, juris, Rn. 14f).

    Nur wenn der schuldrechtliche Anspruch entsprechend der güterrechtlichen Vorschriften in den Zugewinn eingestellt worden ist - was hier gerade nicht der Fall ist -, kann das Ergebnis des Zugewinnausgleichs regelmäßig nicht durch die gesonderte Geltendmachung einzelner schuldrechtlicher Ansprüche verfälscht werden (BGH v. 12.11.2008, VII ZR 134/04, juris, Rn. 11).

  • OLG Dresden, 27.04.2004 - 9 U 506/03

    Nachträgliche Honorarvereinbarung möglich?

    BGH, Beschluss vom 31.03.2005 - VII ZR 134/04 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
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