Rechtsprechung
BGH, 31.03.2005 - VII ZR 134/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen Fehlen eines Zulassungsgrundes
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachträgliche Honorarvereinbarung möglich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann nachträglich eine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen werden? (IBR 2005, 376)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 27.04.2004 - 9 U 506/03
- BGH, 31.03.2005 - VII ZR 134/04
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1370 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - 24 U 179/12
Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich der Erstattung von Steuerbeträgen
Der BGH erkennt in ständiger Rechtssprechung die Zweigleisigkeit zwischen dem Güterrecht und der Geltendmachung schuldrechtlicher Ansprüche an (BGH v. 12.11.2008, VII ZR 134/04, juris, Rn. 10;… v. 31.05.2006, XII ZR 111/03, juris, Rn. 10).In einem solchen Fall billigt der BGH dem Schuldner eine Einwendung zu, soweit dieser durch die nachträgliche Geltendmachung der Forderung im Ergebnis einer - evident unbilligen - doppelten Inanspruchnahme ausgesetzt wäre (BGH v. 12.11.2008, VII ZR 134/04, juris, Rn. 14f).
Nur wenn der schuldrechtliche Anspruch entsprechend der güterrechtlichen Vorschriften in den Zugewinn eingestellt worden ist - was hier gerade nicht der Fall ist -, kann das Ergebnis des Zugewinnausgleichs regelmäßig nicht durch die gesonderte Geltendmachung einzelner schuldrechtlicher Ansprüche verfälscht werden (BGH v. 12.11.2008, VII ZR 134/04, juris, Rn. 11).
- OLG Dresden, 27.04.2004 - 9 U 506/03
Nachträgliche Honorarvereinbarung möglich?
BGH, Beschluss vom 31.03.2005 - VII ZR 134/04 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).